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Zur Zeit bei Anlieferung ab 200m3 nur nach Absprache möglich.

Deklaration für Materiallieferungen

Deklaration für Materialanlieferung

Deklaration für Materialanlieferung
Eine telefonische Voranmeldung bis spätestens einen Tag vor Anlieferung ist Pflicht.
Bitte senden Sie die Deklaration via Formular oder Mail am Vortag bis spätestens 9.00 Uhr an
Starkenbach Deponie AG
Starkenbach 5
9656 Alt St. Johann
Mail: info@starkenbachdeponie.ch
Tel.: 071 999 23 20
Zugelassen zur Ablagerung ist ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial. Massgebend sind die Werte nach BAFU. Immer häufiger stösst man auch in unserer Region bei Bauarbeiten auf alte Ablagerungen oder verunreinigte Bodenmaterialien. In diesen Fällen ist es wichtig, dass das Problem nicht noch verschlimmert wird, beispielsweise durch Grundwasserverschmutzung in Folge des baulichen Eingriffs oder durch eine unkontrollierte Verschiebung des belasteten Materials. Deshalb ist für alle Materialablagerungen die vorliegende Deklaration auszufüllen.
5.
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8.
Schluss

Wurde mindestens eine der Fragen 3 bis 8 mit ja beantwortet, so sind weiterführende Abklärungen nötig, ob es sich um unverschmutzten Aushub handelt.

Konnten die Fragen 3 bis 8 alle mit nein beantwortet werden, so dürfte es sich beim Material um unverschmutztes Aushubmaterial handeln und darf in unseren Ablagerungsstellen eingebaut werden. Sollten aber während des Bauvorhabens irgendwelche Anzeichen für eine Verschmutzung auftauchen, so ist umgehend das Amt für Umwelt sowie die Ablagerungsstelle der Starkenbach Deponie AG zu verständigen.

Rechtliche Grundlagen

  • Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die abgestützten Verordnungen
  • Verordnung über Schadstoffe im Boden (VsBo)
  • Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (SToV)
  • BAFU
  • Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
  • Kantonale Verordnungen zum USG, zum GSchG und zum Abfallgesetz
  • Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie)